ALLGEMEINE HINWEISE ZU DEN TRAININGSFAHRTEN
www.sc-buetthard.de
1. Die Skiabteilung des SV Bütthard ist der Vermittler der Trainingsfahrten in diesem Prospekt. Die bezahlten Beiträge sind nur durchlaufende Posten und werden an die in Anspruch genommenen Leistungsträger weitergegeben. Haftungsansprüche sind somit ausgeschlossen.
2. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sie über die Homepage online erfolgt. Gemäß DSGVO werden die Daten für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. In der Regel werden lediglich Name, Vorname und Geburtsdatum an das Hotel bzw. an die Liftgesellschaft übermittelt (Meldung an den Tourismusverband, evtl. Ermäßigung im Hotel oder beim Skipass). Zudem verweisen wir auf die „Datenschutzhinweise des SVB“. Bitte unbedingt auch die Skikurs- bzw. Snowboardklasse sowie die Tel.Nr. (für Rückfragen bzw. bei verspäteter Ankunft) angeben! Für Nichtmitglieder ist zusätzlich die Überweisung des Gesamtbetrages erforderlich.
3. Im Falle eines Rücktritts fallen folgende Kosten an: Bis 3 Monate vorher 10 % des Gesamtpreises, bis 2 Monate vorher 30 %, bis 1 Monat vorher 40 %, bis 2 Wochen vorher 60 %, ab dem 6. Tag vorher 90 %.
Für eine Aufenthaltsunterbrechung oder nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückerstattung gewährt werden
4. Skikurse für Kinder (ab 5 Jahren) sind bei den Weihnachts- und Faschingsfahrten geplant. Sollte ein Kind aus konditionellen oder anderen
Gründen den Fortschritt des gesamten Kurses behindern, entscheidet der
zuständige Übungsleiter über eine eventuelle Ausgliederung. Welche Skiund Snowboardkurse bei welcher Fahrt angeboten werden, ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Für jeden Kurs ist eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich. Bei den Erwachsenen- und
Snowboardkursen werden generell Halbtageskurse angeboten. Für
Nichtmitglieder werden k e i n e Kurse abgehalten!
5. Die angebotenen Busfahrten werden von einem konzessionierten Busunternehmen durchgeführt. Die Abfahrt erfolgt in Bütthard neben der Schule (am Sportplatz), in Ochsenfurt am Bahnhof.
6. Im Reisepreis ist keine Reiserücktritts- bzw. Reiseunfallversicherung enthalten. Deshalb wird der Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Beim Abschluss einer Auslands- bzw. Unfallversicherung sollte überprüft werden, ob auch Bergungskosten bzw. Kosten der Flugrettung inkludiert sind.
7. Die Teilnahme an allen Trainingseinheiten und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir empfehlen den Abschluss entsprechender Versicherungen.
8. Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderausweises sein. Dieser ist für eine Ermäßigung im Hotel bzw. beim Skipasskauf vorzulegen.
9. Für Verlust oder Vertausch von Gepäckstücken wird keine Haftung übernommen.
10. Es wird keine Aufsichtspflicht übernommen!
11. In Südtirol besteht auch für Erwachsene eine Helmpflicht, die Promillegrenze liegt bei 0,5 und der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen vorzulegen
12. Damit die Anmeldung gültig ist, müssen die vorstehend aufgeführten
ALLGEMEINEN HINWEISE akzeptiert werden!